k-112.deKündigungsschutz für Arbeitnehmer |
Kündigung erhalten? Fristablauf droht? Sie haben keine Zeit zu verlieren!!!
Mit Ausspruch der Kündigung kann der Arbeitgeber Ihnen ein Angebot auf Zahlung einer Abfindung unterbreiten, unter der Bedingung, dass Sie keine Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung erheben.
Der Abfindungsanspruch entsteht dabei mit Ablauf der Kündigungsfrist. Ihr Verstreichenlassen der dreiwöchigen Klagefrist gilt dabei als Annahmeerklärung;
Voraussetzung ist:
Ihr Abfindungsanspruch verfällt, wenn Sie fristgerecht Kündigungsschutzklage einlegen, auch wenn Sie diese später zurücknehmen.
Die Höhe der Abfindung ist nicht zwingend im Abfindungsangebot des Arbeitgebers anzugeben, da sie sich aus dem Gesetz ergibt (§ 1a Abs. 2 KSchG); Sie haben Anspruch auf:
Beispiel: