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Muss der Arbeitsplatz wegfallen?


Es darf weiter keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers auf einem anderen Arbeitsplatz geben, das heißt, die Kündigung muss "dringlich" sein.

Eine Kündigung ist dann nicht dringlich, wenn Ihr Arbeitgeber die Möglichkeit hätte, Sie auf einem anderen freien Arbeitsplatz ggf. auch zu geänderten (schlechteren) Arbeitsbedingungen weiter zu beschäftigen.

Hierzu kann Ihr Arbeitgeber verpflichtet sein, auch wenn Sie erst nach zumutbarer Fortbildung oder Umschulung den Arbeitsplatz ausfüllen können.


 
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