k-112.deKündigungsschutz für Arbeitnehmer |
Kündigung erhalten? Fristablauf droht? Sie haben keine Zeit zu verlieren!!!
Die Kündigungsfrist kann sich aus unterschiedlichen Grundlagen ergeben:
In der Regel gilt die für Sie günstigste Regelung.
Das Gesetz sieht folgende Regelung vor:
Während einer vereinbarten Probezeit beträgt die Frist 2 Wochen.
In den ersten 2 Jahren besteht eine Grundkündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats.
Diese Frist verlängert sich für den Arbeitgeber gemäß § 622 BGB je nach Betriebszugehörigkeit wie folgt:
In einem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann geregelt werden, dass auch für den Arbeitnehmer dieselben Verlängerungen gelten. Ist dies nicht vereinbart, gelten sie nur für den Arbeitgeber.
Die Parteien sind jedoch berechtigt, längere Kündigungsfristen in Ihrem Arbeitsvertrag zu vereinbaren. Sie dürfen für Sie nur nicht länger sein, als für Ihren Arbeitgeber.
Ein Abfindungsanspruch entsteht erst nach Ablauf der Kündigungsfrist.
Mit unserem Kündigungsfrist-Rechner können Sie überprüfen, ob Ihr Arbeitgeber die Kündigungsfrist eingehalten hat: