k-112.deKündigungsschutz für Arbeitnehmer |
Kündigung erhalten? Fristablauf droht? Sie haben keine Zeit zu verlieren!!!
Der Betriebsrat ist die Vertretung der Arbeitnehmer im Betrieb. Er kann ab 5 ständigen Mitarbeitern eingerichtet werden. Der Betriebsrat wird von den Arbeitnehmern alle 4 Jahre gewählt. Rechtsgrundlage für die Rechte und Pflichten des Betriebsrats ist das Betriebsverfassungsgesetz. Die Aufgaben des Betriebsrats sind in § 80 I BetrVG aufgeführt.
Betriebsrat hat darüber hinaus verschiedene Mitwirkung – und Mitbestimmungsrechte (z.B. Einstellung oder Versetzung von Mitarbeitern, soziale Angelegenheiten).
Anhörung vor Kündigung
Vor jeder Kündigung ist der Betriebsrat gemäß § 102 BetrVG anzuhören. Unterlässt es der Arbeitgeber den Betriebsrat zu informieren ist die Kündigung unwirksam. Der Betriebsrat hat die Möglichkeit der Kündigung zu widersprechen. Die Widerspruchsgründe sind in § 102 Abs. 3 BetrVG aufgelistet.
War der Widerspruch des Betriebsrats berechtigt und hat der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhoben, so muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bis zum Ende des Kündigungsschutzprozesses weiterbeschäftigen.
Beschwerde bei Abmahnung
Hat Ihr Betrieb einen Betriebsrat, können Sie sich bei diesem über die Abmahnung beschweren. Dieser kann sich dann mit der Bitte an den Arbeitgeber wenden, der Beschwerde abzuhelfen.