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Kündigung erhalten? Fristablauf droht? Sie haben keine Zeit zu verlieren!!!
Das Datum des Zugangs meiner Kündigung liegt nach dem
Durch unsere Online-Checkliste können Sie mit wenigen Schritten Ihre Chancen auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage überprüfen. Beachten Sie aber unbedingt die Fristen für die Einreichung der Kündigungschutzklage und überprüfen Sie hier, ob die Kündigung wirksam oder unwirksam ist.
Sobald lhnen die Kündigung zugegangen ist, beginnt die Klagefrist von drei Wochen zu laufen.
Das bedeutet, dass Sie binnen einer Frist von drei Wochen die Kündigung durch Klage vor dem Arbeitsgericht angreifen müssen. Versäumen Sie die Frist ohne triftigen Grund (Unkenntnis der Frist reicht nicht!), gilt die Kündigung als wirksam.
Die Kündigung ist lhnen zugegangen, sobald Sie lhnen entweder persönlich ausgehändigt oder so in lhren Machtbereich gelangt ist, dass Sie von ihr Kenntnis nehmen können, beispielsweise durch Einwurf in lhren Briefkasten. Die Frist läuft damit auch, wenn Sie sich im Urlaub befinden. Kommen Sie erst nach Fristablauf aus dem Urlaub zurück, besteht jedoch die Möglichkeit durch einen Wiedereinsetzungsantrag die Klage nachträglich zuzulassen.
Die dreiwöchige Klagefrist berechnet sich wie folgt:
Der Tag, an dem Sie die Kündigung erhalten, wird nicht mitgezählt.
Das Ende der Frist entspricht dem Wochentag, an dem Sie die Kündigung erhalten haben.
Beispiel: Kündigung am Montag erhalten; Ende der Frist: Am Montag drei Wochen später.
Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet der Fristablauf am nächsten Werktag.
Weiterhin gilt eine Meldefrist von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung bei lhrem zuständigen Arbeitsamt. Melden Sie sich nicht rechtzeitig, liegt ein Versicherungswidriges Verhalten vor, welches eine Sperrzeit auslösen kann. Die Dauer der Sperrzeit wegen verspäteter Meldung beträgt eine Woche (§ 159 Abs. 6 SGB lll)