k-112.deKündigungsschutz für Arbeitnehmer |
Kündigung erhalten? Fristablauf droht? Sie haben keine Zeit zu verlieren!!!
Der Lohn ist der Betrag den der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsverhältnisses für dessen Arbeitsleistung schuldet
Mittlerweile werden Begriffe wie Lohn, Arbeitsentgelt und Gehalt quasi gleichbedeutend benutzt, so dass auf eine sprachliche Unterscheidung eigentlich nicht mehr ankommt.
Hinter dem Begriff Rückstand steht der rechtliche Begriff Verzug. Der Arbeitgeber kommt in Verzug, wenn den Lohn zu einem bestimmten Datum nicht zahlt. In aller Regel ist dies ein bestimmter Tag im Monat, der oft im Arbeitsvertrag niedergeschrieben ist (zum Beispiel: zum letzten Werktag des Monats, der 15. jeden Monats). Daher ist grundsätzlich auch eine Mahnung entbehrlich, denn der Lohn war an diesem genannten Tag fällig.
Ist der Arbeitgeber mit dem Lohn in Verzug, können Sie beim Arbeitsgericht eine Lohnklage erheben.
Je nach Lage müssen Sie entscheiden, ob Sie sich zu einem solchen Schritt entschließen. Ein einmaliger Verzug begründet natürlich die Lohnklage, jedoch kann darunter natürlich auch das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber leiden. Wenn der Arbeitgeber in wirtschaftlichen schlechten Zeiten mal in Verzug gerät, ist es vielleicht nicht angebracht sofort zu klagen. Unter Umständen kann man mit rechtlichen Instrumenten wie der Stundung oder anderweitigen Abreden ein gerechtes Ergebnis erzielen.
Andererseits müssen sie ggf. auf Ausschlussfristen in ihrem Arbeitsvertrag achten und müssen sich auch nicht bieten lassen, dass der Arbeitgeber öfters in Verzug gerät. Gerade in diesem Bereich sind anwaltliche Ratschläge zur Vorgehensweise angebracht.