Ordentliche Kündigung


Mit der ordentlichen Kündigung soll das Arbeitsverhältnis fristgerecht beendet werden.

Fristgerecht bedeutet, dass die arbeitsvertraglich, tarifvertraglich oder durch das Gesetz geltende Kündigungsfrist einzuhalten ist. Eine betriebsbedingte oder personenbedingte Kündigung wird in der Regel als ordentliche Kündigung unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist ausgesprochen werden.


 
kdgg112 2024-12-26 wid-61 drtm-bns 2024-12-26
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