k-112.deKündigungsschutz für Arbeitnehmer |
Kündigung erhalten? Fristablauf droht? Sie haben keine Zeit zu verlieren!!!
Mit einer Teilkündigung sollen gegen den Willen der anderen Vertragspartei einzelne Bestimmungen des Vertrages einseitig herausgenommen werden und der Rest des Arbeitsvertrages bestehen bleiben.
Teilkündigungen sind unzulässig und daher unwirksam.
Kein Vertragspartner hat die Möglichkeit, sich einseitig zum Teil der Bindung aus dem Arbeitsvertrag zu entziehen.
Es besteht lediglich auf Seiten des Arbeitgebers die Möglichkeit einer Änderungskündigung.