k-112.deKündigungsschutz für Arbeitnehmer |
Kündigung erhalten? Fristablauf droht? Sie haben keine Zeit zu verlieren!!!
Prüfen Sie daher bitte als Erstes, bis wann die Klage erhoben werden kann. Es muss unbedingt die
3 Wochenfrist eingehalten werden! Wurde Ihr Arbeitsvertrag u.U. fristlos gekündigt?
Bei Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses reagieren wir sofort und reichen Ihre Kündigungsschutzklage vor Ablauf der 3-Wochen-Frist für Sie ein. Fehlen uns hierzu notwendige Informationen oder Unterlagen, kontaktieren wir Sie persönlich. Wir klären mit Ihnen gemeinsam, ob eine Abfindung oder Weiterbeschäftigung sinnvoll ist.
Kontaktieren Sie uns unverbindlich telefonisch, oder füllen Sie gleich das Online-Formular aus! Den Rest übernehmen wir für Sie.
Die gesamte Vorbereitung des Kündigungsschutz-Verfahrens können Sie bequem von zu Hause aus durchführen, per Email, Telefon, Telefax oder Post. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt und sind für Sie von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr erreichbar. In besonders dringenden Fällen können Sie uns auch jederzeit über unsere Kündigungsschutz-Notruf-Hotline (0179 4115121) erreichen.
Bevor Sie uns kontaktieren, können Sie mit unserer Checkliste eine Vorprüfung Ihrer Aussichten vornehmen.
Bei uns zahlen Sie garantiert nur die gesetzlichen Mindestgebühren, die sich nach dem Gegenstandswert errechnen. Der Gegenstandswert einer Kündigungsschutzklage richtet sich nach Ihrem zuletzt bezogenen dreifachen Bruttomonatseinkommen.
Wenn Sie nur über geringes Einkommen verfügen, ist sogar eine kostenlose Klage für Sie möglich.