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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Ablauf Ihrer Kündigungsschutzklage


1. Kostenlose und unverbindliche Einschätzung der Erfolgsaussichten innerhalb von 24 h

Bevor Sie uns ein offizielles Mandat erteilen, können Sie von uns eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung der Erfolgaussichten erhalten. Dazu benötigen wir einige wesentliche Angaben zu Ihrem Arbeitsverhältnis.

Sie können uns diese Angaben telefonisch mitteilen oder besser gleich mit nachstehendem Link über ein Formular übermitteln.

Ja, ich hätte gerne eine unverbindliche Einschätzung der Erfolgsaussichten!


2. Sie beauftragen uns, gegen Ihre Kündigung vorzugehen

Mit dem folgenden Link können Sie die Unterlagen für die Mandatierung abrufen:

Ja, ich möchte Sie mit meinem Fall beauftragen


3. Wir reichen für Sie Klage beim zuständigen Arbeitsgericht ein

  • Zur Vorbereitung der Klage benötigen wir von Ihnen eine Kopie des Arbeitsvertrages sowie eine Kopie der Kündigung.  Beides können Sie uns per E-Mail zusenden.
  • Die Abwicklung erfolgt für Sie bequem per E-Mail, Telefon, Fax oder Post.
  • Sie werden über alle Schritte unverzüglich informiert und erhalten von der gesamten Korrespondenz Kopien.

4. Nach ca. zwei Wochen erhalten Sie einen Gütetermin

  • Ihr Arbeitgeber wird über die Klage informiert.
  • Wir nehmen ggf. außergerichtliche Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber auf.

5. Nach ca. 4-6 Wochen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht

  • Sie werden zum Gütetermin von uns persönlich begleitet.
  • Im ersten Termin versuchen wir eine gütliche Einigung mit dem Ziel einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung oder eine Weiterbeschäftigung zu erreichen.

6. Nach ca. 3-4 Monaten Kammertermin

  • Falls der Gütetermin scheitert, wird ein Kammertermin notwendig.
  • Der Arbeitgeber hat bis zum Kammertermin zu den Kündigungsgründen Stellung zu nehmen.
  • Dies hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass wir Gelegenheit haben, auf die Kündigungsgründe zu erwidern.
  • Das Gericht überprüft, ob alle notwendigen Informationen vorliegen und ob ggf. eine Beweisaufnahme notwendig ist, die einen weiteren Kammertermin erfordert.

7. Entscheidung des Arbeitsgerichts durch Urteil

  • Konnte auch im Kammertermin kein Vergleich mit dem Arbeitgeber geschlossen werden, entscheidet das Gericht über die Wirksamkeit der Kündigung durch Urteil.

8. Berufung

  • Diejenige Partei, die den Prozess verliert, hat die Möglichkeit Berufung vor dem zuständigen Landesarbeitsgericht zu erheben.
 
kdgg112 2024-10-03 wid-41 drtm-bns 2024-10-03
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