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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Rechner für die Ermittlung der Anzahl anzurechnender Arbeitnehmer


Geben Sie in der folgenden Tabelle in der Spalte Anzahl jeweils die Anzahl Mitarbeiter ein, die mit der jeweiligen Anzahl von Wochenarbeitsstunden bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind. GmbH-Geschäftsführer (§14 Abs.1, KSschG) sowie Auszubildende (§23 Abs.1 Satz 3, KSschG) sind in die Rechnung nicht einzubeziehen. Sie als gekündigter Arbeitnehmer zählen mit.


Mitarbeiter Anzahl Faktor anzurechnen
Vollzeit x 1,00 =
20 - 30 h / Woche x 0,75 =
bis 20 h / Woche x 0,50 =
   
Summe

Kom­men Sie rech­ne­risch auf mehr als zehn Mit­ar­bei­ter?


 
kdgg112 2024-04-17 wid-119 drtm-bns 2024-04-17
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