Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2021
Befristungen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz können zur Förderung der eigenen Qualifizierung geschlossen werden.
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 07.10.2020
Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer nicht aufgrund der vermuteten nicht berechtigten Nutzung eines Dienstfahrzeugs kündigen.
Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2020
In dem entschiedenen Fall, pflegte die Klägerin ihre Eltern und war bei der Pflegekasse angemeldet.
Landessozialgericht Stuttgart, Urteil vom 16.12.2020
Die Knappheit der Impfstoffe ermöglicht die Teilhabe an der Impfung nur im Rahmen verfügbarer Kapazitäten und erfordert eine Priorisierung.
Landessozialgericht Niedersachsen, Urteil vom 02.02.2021
Bei Arbeitslosengeld II-Beziehern wird ein Mehrbedarf zu dem sonstigen Leistungsanspruch anerkannt, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht.
Landessozialgericht Thüringen, Urteil vom 08.01.2021
Ein Coronabonus ist dem Schuldner uneingeschränkt zu belassen.
Amtsfericht Zeitz, Urteil vom 16.08.2020
Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb ein Mitbestimmungsrecht.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2016
Bei der betrieblichen Altersvorsorge ist ein Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer über Gesetzesänderungen im Hinblick auf die betriebliche Altersvorsorge zu machen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.02.2020
Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist der Verleiher verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.10.2019