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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Kosten und Gebühren einer Kündigungsschutzklage



Was ist anders beim Arbeitsgericht?

Vor den Arbeitsgerichten in der I. Instanz muss jede Partei die Kosten des Rechtsanwaltes allein zahlen, egal ob Sie gewinnen oder verlieren. Nur die Gerichtskosten werden im Falle eines Urteils derjenigen Partei auferlegt, die den Prozess verliert.

In der II. Instanz vor dem Landesarbeitsgericht trägt derjenige die Kosten, der den Prozess verliert.


Kostenloser Kündigungsschutz

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie die Kosten für die Kündigungsschutzklage nicht selber tragen.


Wie berechnen sich die Kosten einer Kündigungsschutzklage?

Für die Berechnung der gesetzlichen Gebühren benötigen Sie folgende Informationen:


1.1 Gegenstandswert für Ihre Kündigungsschutzklage

Die gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltes werden nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand seiner Tätigkeit hat. Der Gegenstandswert für eine Kündigungsschutzklage wegen Ausspruchs einer Kündigung beträgt das durchschnittliche dreifache Bruttomonatseinkommen.

Werden weitere Kündigungen ausgesprochen, die mit derselben Kündigungsschutzklage angegriffen werden, wird zumeist je ein weiteres Bruttomonatsgehalt an Wert hinzugerechnet.

Bis zum Gütetermin wird lediglich ein Feststellungsantrag erhoben, dass die Kündigung unwirksam ist. Scheitert der Gütetermin, ist aus anwaltlicher Vorsorge im Kammertermin ein so genannter Weiterbeschäftigungsantrag zu stellen, damit im Falle einer Beendigung des Rechtsstreits durch ein positives Urteil für Sie Ihre Weiterbeschäftigung unverzüglich, zur Not durch Zwangsmaßnahmen eingefordert werden kann. Dies erhöht regelmäßig Ihre Chancen auf eine weitere Verhandlung über eine angemessene Abfindung. Ein solcher Weiterbeschäftigungsantrag wird bei den Gerichten mit zwei weiteren Bruttomonatsgehältern als Wert berechnet.

Beispiel:

Verdienst des Arbeitnehmers.

Grundgehalt: 3.000 €
Weihnachtsgeld: 1.500 €
Urlaubsgeld: 500 €
Durchschnittsverdienst: 3.166,67 €

Gegenstandswert für die Kündigungsschutzklage bis zum Gütetermin: 9.500 €
Gegenstandswert für die Kündigungsschutzklage ab Kammertermin: 15.833,33 €


1.2 Anfallende Gebühren für Ihre Kündigungsschutzklage

Die Rechtsanwaltsgebühren berechnen sich anteilig nach dem Gegenstandswert sowie nach dem Umfang der Tätigkeit des Rechtsanwalts.

Für die Durchführung der Kündigungsschutzklage I. Instanz durch einen Rechtsanwalt entstehen unabhängig davon wie viel Termine stattfinden und wie viel Schriftsätze ausgetauscht werden, folgende Gebühren:

  1. 1,3 Verfahrensgebühr (§ 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG)
  2. 1,2 Terminsgebühr (§ 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG)
  3. 1,0 Einigungsgebühr (§ 13 RVG Nr. 1003, 1000 VV RVG) (nur soweit ein Vergleich erfolgt)
  4. Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV R den VG in (20 €)
  5. Fotokopiekosten
  6. Gesetzliche Mehrwertsteuer

Sobald der Gegenstandswert bekannt ist sowie die anfallenden Tätigkeiten, die wir für Sie vornehmen, Können Sie anhand der gesetzlichen Gebührentabelle die Kosten ermittelt, da Sie die Gebühr errechnen können, die auf der Basis des Gegenstandswertes angesetzt werden.


1.3 Tabelle nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Wir haben Ihnen die Gebührentabelle lediglich bis zu einem Gegenstandswert von 125.000,00 € vorbereitet. Bitte beachten Sie, dass Sie immer die Spalte nehmen müssen, die Ihren Gegenstandswert umfasst.

Wert bis € 1,3 Verfahrensgebühr 1,2 Terminsgebühr 1,0 Einigungsgebühr
300,00 37,50 32,50 27,50
600,00 67,50 58,50 49,50
900,00 97,50 84,50 71,50
1200,00 127,50 110,50 93,50
1500,00 157,50 136,50 115,50
2000,00 199,50 172,90 146,30
2500,00 241,50 209,30 177,10
3000,00 283,50 245,70 207,90
3500,00 325,50 282,10 238,70
4000,00 367,50 318,50 269,50
4500,00 409,50 354,90 300,30
5000,00 451,50 391,30 331,10
6000,00 507,00 439,40 371,80
7000,00 562,50 487,50 412,50
8000,00 618,00 535,60 453,20
9000,00 673,50 583,70 493,90
10000,00 729,00 631,80 534,60
13000,00 789,00 683,80 578,60
16000,00 849,00 735,80 622,60
19000,00 909,00 787,80 666,60
22000,00 969,00 839,80 710,60
25000,00 1029,00 891,80 754,60
30000,00 1137,00 985,40 833,80
35000,00 1245,00 1079,00 913,00
40000,00 1353,00 1172,60 992,20
45000,00 1461,00 1266,20 1071,40
50000,00 1569,00 1359,80 1150,60
65000,00 1684,50 1459,90 1235,30
80000,00 1800,00 1560,00 1320,00
95000,00 1915,50 1660,10 1404,70
110000,00 2031,00 1760,20 1489,40
125000,00 2146,50 1860,30 1574,10

1.3. Berechnung

Berechnen Sie jetzt die Kosten Ihrer Kündigungsschutzklage:

Schritt 1: Ermittlung des Gegenstandswertes

Gegenstandswert = Ihr Dreifaches durchschnittliches Bruttomonatseinkommen:

Schritt 2: Anfallende Rechtsanwaltsgebühren

1,3 Verfahrensgebühr auf der Basis des Gegenstandswertes =
1,2 Terminsgebühr auf der Basis des Gegenstandswertes =
1,0 Einigungsgebühr auf der Basis des Gegenstandswertes =
Postauslagen = 20,00 €
Fotokopierkosten für Anlagen (geschätzt) =
Mehrwertsteuer =
Gesamtbetrag =

Achtung: Sollten sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen oder Prozesskostenhilfe beantragen können, ist es Ihnen möglich die Kostenrechnung als berufliche Aufwendung steuerlich geltend zu machen.


 
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