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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Check - Versetzungsklausel

Be­steht in Ihrem Ar­beits­ver­trag eine Ver­set­zungs­klau­sel und hat Ihr Ar­beit­ge­ber Sie mit allen ver­gleich­ba­ren Mit­ar­bei­tern auch die­ser Ar­beits­plät­ze ver­gli­chen?




Sie sind mit allen Mitarbeitern auf Positionen vergleichbar, auf die Sie ihr Arbeitgeber sie nach seinem Direktionsrecht verletzen könnte. Sind sie beispielsweise als kaufmännische Angestellte eingestellt, zuletzt jedoch nur in der Buchhaltung tätig, sind sie dennoch mit anderen kaufmännischen Angestellten im Unternehmen vergleichbar.

Je weiter das Versetzungsrecht des Arbeitgebers ist, desto größer ist die Zahl der Mitarbeiter, die in die Sozialauswahl einzubeziehen sind. Damit erhöhen sich ihre Chancen auf eine bessere Sozialauswahl zu Ihren Gunsten.


 
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