k-112.deKündigungsschutz für Arbeitnehmer |
Kündigung erhalten? Fristablauf droht? Sie haben keine Zeit zu verlieren!!!
Besteht in Ihrem Arbeitsvertrag eine Versetzungsklausel und hat Ihr Arbeitgeber Sie mit allen vergleichbaren Mitarbeitern auch dieser Arbeitsplätze verglichen?
Sie sind mit allen Mitarbeitern auf Positionen vergleichbar, auf die Sie ihr Arbeitgeber sie nach seinem Direktionsrecht verletzen könnte. Sind sie beispielsweise als kaufmännische Angestellte eingestellt, zuletzt jedoch nur in der Buchhaltung tätig, sind sie dennoch mit anderen kaufmännischen Angestellten im Unternehmen vergleichbar.
Je weiter das Versetzungsrecht des Arbeitgebers ist, desto größer ist die Zahl der Mitarbeiter, die in die Sozialauswahl einzubeziehen sind. Damit erhöhen sich ihre Chancen auf eine bessere Sozialauswahl zu Ihren Gunsten.