k-112.deKündigungsschutz für Arbeitnehmer |
Kündigung erhalten? Fristablauf droht? Sie haben keine Zeit zu verlieren!!!
Handelt es sich um ein strafbares Verhalten? (Betrug, Unterschlagung, Diebstahl, Körperverletzung oder ähnliches)
Pflichtverletzung, die das notwendige Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit des Arbeitnehmers erschüttern und damit belasten wiegen besonders schwer. In der Regel bedürfen solche Pflichtverletzung keiner vorherigen Abmahnung. Hierzu gehören insbesondere Straftaten zulasten des Arbeitgebers wie beispielsweise: