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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Kündigung wirksam

Aufgrund Ihrer Angaben ist die ausgesprochene Kündigung möglicherweise wirksam. Da jedoch immer eine Einzelfallbetrachtung und bei krankheitsbedingten Kündigungen insbesondere eine Interessenabwägung notwendig ist, sollten Sie sich fachkundigen Rat einholen.

 
kdgg112 2024-12-29 wid-275 drtm-bns 2024-12-29
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