k-112.deKündigungsschutz für Arbeitnehmer |
Kündigung erhalten? Fristablauf droht? Sie haben keine Zeit zu verlieren!!!
Aufgrund Ihrer Angaben gehen wir davon aus, dass die Befristung unwirksam ist und Sie sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befinden. Die Unwirksamkeit der Befristung muss spätestens drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages durch Klage des bei dem zuständigen Arbeitsgericht angegriffen werden. Nehmen Sie diesbezüglich Kontakt zu uns auf.