Ist in einem Arbeitsvertrag eine Ausschlussfristenregelung enthalten, die regelt, dass ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Frist gerichtlich geltend gemacht werden muss, ist die Ausschlussfrist gehemmt, solange die Parteien vorgerichtliche Vergleichsverhandlungen führen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2018
Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.11.2017
Der Insolvenzverwalter hat die Masseverbindlichkeiten nach einer Rangordnung zu berichtigen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.02.2018
Ein Arbeitgeber muss sich nicht jeder kritischen Äußerung über den bestehenden Betriebsrat oder einzelne seiner Mitglieder im Hinblick auf eine zukünftige Wahl enthalten.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.10.2017
Ein Arbeitsvertrag kann wiederholt befristet abgeschlossen werden, wenn ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags vorliegt und wenn die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt.
Bundesdarbeitsgericht, Urteil vom 16.01.2018
Ein Arbeitnehmer muss innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende eines befristeten Arbeitsvertrags Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist, wenn er geltend machen will, dass die Befristung des Arbeitsvertrags unwirksam ist.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2017
Mitglieder des Betriebsrats dürfen wegen ihrer Betriebsratstätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2018
Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.01.2018
Stellenanzeigen sind deshalb - wie typische Willenserklärungen bzw.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.11.2017
Schadensersatzansprüche aus dem Arbeitsverhältnis können aufgrund einer vertraglich vereinbarten Klausel innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit verfallen, wenn sie nicht vorher gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht worden sind.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.06.2018