DeutschlandkarteSchleswig-Holstein Hamburg Berlin Mecklenburg-Vorpommern Brandenburg Brandenburg Brandenburg Bremen Niedersachsen Niedersachsen Niedersachsen Sachsen-Anhalt Sachsen Thüringen Nordrhein-Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayern Saarland

Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Check - Versetzungsklausel

Be­steht in Ihrem Ar­beits­ver­trag eine Ver­set­zungs­klau­sel und hat Ihr Ar­beit­ge­ber Sie mit allen ver­gleich­ba­ren Mit­ar­bei­tern auch die­ser Ar­beits­plät­ze ver­gli­chen?




Sie sind mit allen Mitarbeitern auf Positionen vergleichbar, auf die Sie ihr Arbeitgeber sie nach seinem Direktionsrecht verletzen könnte. Sind sie beispielsweise als kaufmännische Angestellte eingestellt, zuletzt jedoch nur in der Buchhaltung tätig, sind sie dennoch mit anderen kaufmännischen Angestellten im Unternehmen vergleichbar.

Je weiter das Versetzungsrecht des Arbeitgebers ist, desto größer ist die Zahl der Mitarbeiter, die in die Sozialauswahl einzubeziehen sind. Damit erhöhen sich ihre Chancen auf eine bessere Sozialauswahl zu Ihren Gunsten.


 
kdgg112 2024-05-10 wid-131 drtm-bns 2024-05-10
Anwalt_Arbeitsrecht Neuburg an der Donau | Kuendigungsschutz Rastatt | Arbeitsrechtskanzlei Goslar