DeutschlandkarteSchleswig-Holstein Hamburg Berlin Mecklenburg-Vorpommern Brandenburg Brandenburg Brandenburg Bremen Niedersachsen Niedersachsen Niedersachsen Sachsen-Anhalt Sachsen Thüringen Nordrhein-Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayern Saarland

Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Check-KrankheitsbedingteKündigung

Er­folg­te die Kün­di­gung aus krankheitsbe­ding­ten Grün­den?



Die krankheitsbedingte Kündigung ist der Hauptanwendungsfall der so genannten personenbedingten Kündigung.

Neben körperlichen Erkrankungen sind damit auch sucht Krankheiten und seelische Erkrankungen gemeint, durch die ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist.

Man unterscheidet folgende Typen der Kündigung wegen Krankheit:

  • lang andauernde Erkrankung
  • häufige Kurzerkrankungen
  • krankheitsbedingte Leistungsminderung
  • dauerhafte Erkrankung

Die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung erfolgt in drei Stufen:

1. Stufe:
Es ist eine negative Prognose hinsichtlich des voraussichtlichen Gesundheitszustandes erforderlich.

2. Stufe:
Die zu erwartenden Auswirkungen des Gesundheitszustandes des Arbeitnehmers müssen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen wir Störungen im Betriebsablauf oder wirtschaftliche Belastungen.

3. Stufe:
Zuletzt hat eine Interessenabwägung zu erfolgen, bei der zu prüfen ist, ob die erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer billigerweise nicht hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen.


 
kdgg112 2024-04-28 wid-211 drtm-bns 2024-04-28
Arbeitsrechtskanzlei Schwäbisch Hall | Anwalt_Arbeitsrecht Münster | Kuendigungsschutz Göppingen