DeutschlandkarteSchleswig-Holstein Hamburg Berlin Mecklenburg-Vorpommern Brandenburg Brandenburg Brandenburg Bremen Niedersachsen Niedersachsen Niedersachsen Sachsen-Anhalt Sachsen Thüringen Nordrhein-Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayern Saarland

Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Check - Langzeiterkrankung


Sind Sie bereits seit über sechs Monaten erkrankt?




Die Gerichte bestimmen keine Größe, nach der man sich orientieren kann, ab wann bei einer langandauernden Erkrankung eine Kündigung generell ausgesprochen werden kann.

Eine Mindestgröße stellt das Entgeltfortzahlungsgesetz dar, so dass davon auszugehen ist, dass Fehlzeiten von nicht mehr als sechs Wochen keine langandauernde Erkrankung darstellen.

In der Regel wird man erst nach sechs Monaten feststellen können, ob prognostisch in Kürze wieder mit einer Genesung gerechnet werden kann. Aus diesen Gründen werden Sie an dieser Stelle gefragt, ob sie bereits seit über sechs Monaten erkrankt sind.


 
kdgg112 2024-12-27 wid-169 drtm-bns 2024-12-27
Arbeitsrechtskanzlei Hoyerswerda | Anwalt_Arbeitsrecht Koblenz | Kuendigungsschutz Ahlen