k-112.deKündigungsschutz für Arbeitnehmer |
Kündigung erhalten? Fristablauf droht? Sie haben keine Zeit zu verlieren!!!
Ist der Arbeitsvertrag vor Arbeitsbeginn von beiden Vertragsparteien unterschrieben worden?
An befristeter Arbeitsvertrag ist nur wirksam, wenn er schriftlich abgeschlossen wurde. Sofern Sie Ihre Arbeit begonnen haben, ohne dass ein beidseitig unterzeichneter schriftlicher Arbeitsvertrag vorlag, konnte die Befristung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr wirksam vorgenommen werden. Sie befinden sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.