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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Befristung unwirksam


Aufgrund Ihrer Angaben gehen wir davon aus, dass die Befristung unwirksam ist und Sie sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befinden. Die Unwirksamkeit der Befristung muss spätestens drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages durch Klage des bei dem zuständigen Arbeitsgericht angegriffen werden. Nehmen Sie diesbezüglich Kontakt zu uns auf.

 
kdgg112 2024-11-21 wid-229 drtm-bns 2024-11-21
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