Kündigung erhalten? Fristablauf droht? Sie haben keine Zeit zu verlieren!!!
Sind Sie befristet zur Erprobung eingestellt worden?
Die Probezeit muss angemessen sein. In der Regel ist dies bei sechs Monaten der Fall.
Eine Probezeit von mehr als 1 Jahr dürfte nur in seltenen Fällen noch aus sachlichen Gründen gerechtfertigt.