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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Check Befristung - Erprobung


Sind Sie befristet zur Erprobung eingestellt worden?




Die Probezeit muss angemessen sein. In der Regel ist dies bei sechs Monaten der Fall.

Eine Probezeit von mehr als 1 Jahr dürfte nur in seltenen Fällen noch aus sachlichen Gründen gerechtfertigt.


 
kdgg112 2024-11-22 wid-249 drtm-bns 2024-11-22
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