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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Keine einstweilige Anordnung ohne vorangegangene Anhörung

Das grundrechtsgleiche Recht auf prozessuale Waffengleichheit wird verletzt, wenn das Berufungsgericht ohne vorherige Anhörung der Antragsgegnerin eine einstweilige Anordnung erlässt.

Dies gilt auch dann, wenn die Antragsgegnerin vorprozessual abgemahnt wurde, der Verfügungsantrag jedoch nicht mehr der außerprozessualen Abmahnung entspricht.

Eine stattgebende Entscheidung über den Verfügungsantrag kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn die Gegenseite die Möglichkeit hatte, auf das mit dem Antrag und weiteren an das Gericht gerichteten Schriftsätzen geltend gemachte Vorbringen zu erwidern.
 
Bundesverfassungsgericht, Urteil BVerfG 1 BvR 2708 19 vom 01.12.2021
[bns]
 
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