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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Unbefugte Weitergabe von Daten rechtfertigt fristlose Kündigung

In Fällen, in denen eine Arbeitnehmerin, die im Rahmen ihrer Buchhaltungsaufgaben Zugriff auf den PC und das E-Mail-Konto ihres Arbeitgebers hat, unbefugt eine an ihren Vorgesetzten gerichtete E-Mail liest und von dem Anhang einer offensichtlich privaten E-Mail eine Kopie anfertigt, die sie an eine dritte Person weitergibt, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.


In dem entschiedenen Fall,war die Klägerin seit 23 Jahren bei einer evangelischen Kirchengemeinde als Verwaltungsmitarbeiterin beschäftigt. Soweit für ihre Buchhaltungsaufgaben erforderlich hatte sie Zugriff auf den Dienstcomputer des Pastors. Infolgedessen hatte sie auch eine E-Mail zur Kenntnis genommen, die den Pastor auf ein gegen ihn gerichtetes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts sexueller Übergriffe auf eine im Kirchenasyl der Gemeinde lebende Frau hinwies. Diese E-Mail leitete die Mitarbeiterin an eine Dritte Stelle weiter, um Beweise zu sichern. Der Arbeitgeber kündigte der Mitarbeiterin daraufhin fristlos.

Dies zu Recht, wie das Arbeitsgericht entschied. Demnach war das für die Aufgaben der Klägerin notwendige Vertrauensverhältnis unwiederbringlich zerstört. Ihre Beweggründe waren ach keine Rechtfertigung, da die Klägerin mit ihrer Vorgehensweise keines der angegebenen Ziele erreichen können.
 
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil LAG Koeln 4 Sa 290 21 vom 02.11.2021
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kdgg112 2024-12-03 wid-34 drtm-bns 2024-12-03
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