Eine auf der Grundlage einer überholten Kostengrundentscheidung erfolgte Kostenfestsetzung muss aus Gründen der Rechtsklarheit von Amts wegen aufgehoben werden.
Zu den Kosten des Rechtsstreits gehörten auch die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens.
Vom Beschwerdegericht kann eine Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs im Rechtsbeschwerdeverfahren jedenfalls darauf überprüft werden, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln oder allgemein anerkannte Erfahrungssätze verletzt worden sind.