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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Anzeige des Arbeitsausfalls trotz Lockdown

Die Leistungsvoraussetzungen des Kurzarbeitergeldes besagen, dass dieses nur gewährt werden kann, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt und dieser erhebliche Arbeitsausfall der zuständigen Agentur für Arbeit rechtzeitig angezeigt worden ist.

Die Anzeige hat schriftlich oder elektronisch zu erfolgen und mit der Anzeige ist glaubhaft zu machen, dass ein erheblicher Arbeitsausfall eingetreten ist.

Kurzarbeitergeld kann frühestens von dem Kalendermonat an geleistet werden, in dem die Anzeige über den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist.

Trotz eines "Lockdowns" ist es möglich und zumutbar eine unverzügliche Anzeige des Arbeitsausfalls vorzunehmen.
 
Sozialgericht Landshut, Urteil SG Landshut S 16 AL 66 21 vom 15.12.2021
[bns]
 
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