Das Beschreiten der Treppe ins Homeoffice ist als Arbeitsunfall versichert, wenn dies der alleinigen, erstmaligen Arbeitsaufnahme dient und im Interesse des Arbeitgebers als Betriebsweg zu werten ist.
Der Kläger befand sich auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme von seinem Schlafzimmer in das eine Etage tiefer gelegene häusliche Büro. Üblicherweise beginnt er dort unmittelbar zu arbeiten, ohne vorher zu frühstücken. Beim Beschreiten der die Räume verbindenden Wendeltreppe rutschte er aus und brach sich einen Brustwirbel.