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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Kürzung des Jahresurlaubs bei Kurzarbeit

In Fällen, in denen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig ausfallen, ist dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen.


Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub beläuft sich bei einer gleichmäßigen Verteilung der Arbeit auf sechs Tage in der Woche auf 24 Werktage. Ist die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers nach dem Arbeitsvertrag auf weniger oder mehr als sechs Arbeitstage in der Kalenderwoche verteilt, ist die Anzahl der Urlaubstage grundsätzlich unter Berücksichtigung des für das Urlaubsjahr maßgeblichen Arbeitsrhythmus zu berechnen, um für alle Arbeitnehmer eine gleichwertige Urlaubsdauer zu gewährleisten.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 9 AZR 225 21 vom 30.11.2021
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