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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann angezweifelt werden

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann angezweifelt werden und muss nicht ausnahmslos unhinterfragt akzeptiert werden.


In dem entschiedenen Fall, war die Klägerin bei der Beklagten als kaufmännische Angestellte beschäftigt. Am 8.2.2019 hatte sie das Arbeitsverhältnis zum 22.2.2019 gekündigt und der Beklagten eine auf den 8.2.2019 datierte, als Erstbescheinigung gekennzeichnete Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt. Die Beklagte verweigerte daraufhin die Entgeltfortzahlung und war der Ansicht, der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sei erschüttert, weil diese genau die Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses nach der Eigenkündigung der Klägerin abdecke. Zu Recht, wie das BAG nun entschied.

Den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann der Arbeitgeber erschüttern, wenn er tatsächliche Umstände darlegt und beweist, die Anlass zu ernsthaften Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit geben. So beispielsweise die Passgenauigkeit zwischen Krankheit und Kündigungsfrist.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 5 AZR 149 21 vom 08.09.2021
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