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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Arbeitnehmer muss bei eingeforderter Vertragstreue selbst vertragstreu sein

Die Streichung des Weihnachtsgelds im Betrieb, als Teil der Gesamtvergütung, greift in die betriebliche Vergütungsstruktur ein und bildet daher eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme.


Ein Arbeitnehmer, der vom Arbeitgeber seine Vertragstreue einfordert, muss jedoch auch seinerseits Vertragstreue an den Tag legen. Tut er dies nicht, handelt er arglistig, wenn er die vertraglich geschuldete Leistung einfordert. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist in einem solchen Fall nicht zulässig.

Die betriebliche Mitbestimmung setzt in jeder Form einen Beschluss des Betriebsrats und eine entsprechende Verlautbarung gegenüber dem Arbeitgeber voraus.
 
Arbeitsgericht Halle, Urteil ArbG Halle 8 Ca 2112 20 vom 21.06.2021
[bns]
 
kdgg112 2024-03-29 wid-34 drtm-bns 2024-03-29
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