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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Vermögensgefährdung rechtfertigt fristlose Kündigung

Will ein Geschäftsführer eines Kreisverbandes die Zahlung eines Honorars im Alleingang veranlassen, handelt er geschäftsschädigend und gefährdet das Vermögen des Kreisverbandes.


In dem entschiedenen Fall, hat der alleinige Geschäftsführer des Kreisverbandes die Zahlung eines Honorars veranlassen wollen, obwohl er wusste, dass die Honorarforderung nicht berechtigt war. Damit hat er gegen seine Verpflichtung verstoßen, die wirtschaftlichen Interessen des Kreisverbands nicht zu gefährden und erhielt die fristlose Kündigung. Zu Recht, wie das LAG Hessen nun entschied.
 
Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil LAG He 13 Sa 1605 20 vom 10.06.2021
[bns]
 
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