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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Anwalt muss die Angaben seines Mandanten prüfen

Eine Kündigungsschutzklage musste innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden.


Ein Rechtsanwalt darf sich nicht ohne weitere Nachfragen auf Angaben seines Mandanten über den Zeitpunkt des Zugangs eines datierten und mit der Aufschrift "per Boten" versehenen Kündigungsschreibens verlassen. Verlässt er sich auf die Angaben seines Mandanten und überprüft er diese nicht weiter, so handelt er pflichtwidrig, wenn er hierdurch eine Klagefrist versäumt.

Der Zugang einer Willenserklärung unter Abwesenden setzt voraus, dass sie so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH IX ZR 181 17 vom 14.02.2019
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