Veranlassung der Eigenkündigung muss Arbeitnehmer beweisen
Scheiden anlässlich einer Betriebsänderung Arbeitnehmer durch Eigenkündigung aus dem Unternehmen aus, so sind sie wie die von betriebsbedingten Kündigungen betroffenen Arbeitnehmer abfindungsberechtigt, wenn die Eigenkündigung durch den Arbeitgeber veranlasst wurdeUm einen Anspruch auf Abfindung aus dem Sozialplan zu erhalten, muss der Arbeitnehmer bei Eigenkündigung beweisen, dass er anlässlich der Betriebsänderung gekündigt hat.
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil LarbG Nuernberg 7 Sa 157 20 vom 27.10.2020