In dem entschiedenen Fall, war dem Lehrer gekündigt worden, da er sich u. a. "Meine Ehre heißt Treue" in Frakturschrift auf den Oberkörper hatte tätowieren lassen. Das Gericht entschied, dass die Tätowierungen auf eine fehlende Eignung als Lehrer schließen lassen. Zur Eignung als Lehrer gehört auch die Gewähr dafür zu bieten, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verteidigen. Aus den zum Zeitpunkt der Kündigung vorliegenden Tätowierungen, u.a. "Meine Ehre heißt Treue" in Frakturschrift auf dem Oberkörper kann auf eine fehlende Verfassungstreue geschlossen werden. Die ergänzenden Worte "Liebe Familie" unterhalb des Hosenbundes ändern daran nichts, da diese regelmäßig nicht zu sehen sind. Da für das Vorliegen eines Kündigungsgrundes auf den Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung abzustellen ist, kommt es auf eine etwa erfolgte zwischenzeitliche Änderung oder Ergänzung der Tätowierung nicht maßgeblich an.