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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Das Prinzip der Bestenauslese gilt uneingeschränkt

Die Dienststellen der öffentlichen Arbeitgeber melden den Agenturen für Arbeit frühzeitig nach einer erfolglosen Prüfung zur internen Besetzung eines Arbeitsplatzes frei werdende und neu zu besetzende sowie neue Arbeitsplätze.


Geht einem öffentlichen Arbeitgeber die Bewerbung einer schwerbehinderten oder dieser gleichgestellten Person zu, muss er diese zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Eine Einladung ist jedoch entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt, etwa, wenn der Bewerber eine in einem zulässigen Anforderungsprofil als zwingendes Auswahlkriterium bestimmte Mindestnote des geforderten Ausbildungsabschlusses nicht erreicht hat.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 8 AZR 279 20 vom 29.04.2021
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