In dem entschiedenen Fall, hat eine Verkäuferin eines internationalen Kaufhauses zunächst ggü. einer Kollegin gesagt: "Heute muss ich darauf achten, dass ich die ausgesuchten Artikel richtig abhake, sonst gibt es wieder Ärger mit der Ming-Vase". Sie hat auf Nachfrage eines anwesenden Vorgesetzten, was damit gemeint sei, erklärt: "Na, Sie wissen schon, die Ming-Vase", und die Augen mit den Fingern nach hinten gezogen, um eine asiatische Augenform zu imitieren. In der dann erfolgten arbeitgeberseitigen Anhörung zu dem Vorfall hat die Verkäuferin erklärt, eine Ming Vase stehe für sie für einen schönen und wertvollen Gegenstand. Das Imitieren der asiatischen Augenform sei erfolgt, um nicht "Schlitzauge" zu sagen, bei "schwarzen Menschen/Kunden" verwende sie den Begriff "Herr Boateng", weil sie diesen toll finde.
Das Gericht sah diesen Sachverhalt als ausreichend für eine außerordentliche Kündigung an, weil Menschen anderer Herkunft damit herabgewürdigt würden.