Das Recht eines jeden Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf - insbesondere tägliche - Ruhezeiten, ist nicht nur eine Regel des Sozialrechts der Union, die besondere Bedeutung hat, sondern ist auch in der Charta der Grundrechte der EU ausdrücklich verbürgt.
Ruhezeit ist als jede Zeitspanne außerhalb der Arbeitszeit definiert. Ruhezeit und Arbeitszeit schließen sich aus. Die Arbeitszeitrichtlinie sieht keine Zwischenkategorie zwischen den Arbeitszeiten und den Ruhezeiten vor.