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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Betriebsratswahl auf dem Parkplatz möglich

Eine Betriebsratswahl kann in Pandemiezeiten auch unkompliziert auf einem Parkplatz erfolgen.

Auch die kurzfristig und per Mundpropaganda verkündete Verlegung der Wahl auf einen Parkplatz und die Abhaltung per Akklamation führt daher nicht zur Nichtigkeit der Wahl.

Auch in Pandemiezeiten ist die Betriebsverfassung und damit auch das Recht zur Durchführung von Betriebsratswahlen nicht ausgesetzt und auch oder gerade in Pandemiezeiten müssen Betriebsratswahlen weiterhin ohne unnötige zusätzliche Komplikationen durchführbar bleiben.
 
Arbeitsgericht Weiden, Urteil ArbG Weiden 3 BVGa 2 20 vom 18.12.2020
[bns]
 
kdgg112 2024-12-04 wid-34 drtm-bns 2024-12-04
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