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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Tankgutscheine sind sozialversicherungsrechtliches Arbeitsentgelt

Tankgutscheine über einen bestimmten Euro-Betrag, die als neue Gehaltsanteile an Stelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden, sind sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt und unterliegen der Beitragspflicht.

Ebenso verhält es sich mit Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf einem privaten Pkw.

Das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt umfasst grundsätzlich alle im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden geldwerten Vorteile. Ein solcher Zusammenhang ist anzunehmen, wenn der ursprüngliche Bruttoarbeitslohn rechnungsmäßig fortgeführt wird und die Tankgutscheine und Werbeeinnahmen als "neue Gehaltsanteile" angesehen werden.
 
Bundessozialgericht, Urteil BSG B 12 R 21 18 R vom 23.02.2021
[bns]
 
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