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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Einschließen des Kollegen auf der Toilette rechtfertigt Kündigung

Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.


Schließt ein Arbeitnehmer seinen Kollegen vorsätzlich in einer Toilette ein und kann sich dieser nur durch das Eintreten der Toilettentür befreien, ist in dem Einschließen eine schwere Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten zu sehen. Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ist in einem solchen Fall dann gerechtfertigt. Zudem war durch das Verhalten des Klägers die Toilettentür, also das Eigentum der Beklagten beschädigt worden.
 
Arbeitsgericht Siegburg, Urteil ArbG Siegburg 5 Ca 1397 20 vom 11.02.2021
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kdgg112 2024-11-27 wid-34 drtm-bns 2024-11-27
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