In dem entschiedenen Fall, hat der Arbeitgeber während der Coronapandemie ein System zur Dokumentation des Zutritts und Aufenthalts betriebsfremder Personen auf dem Klinikgelände eingeführt. Demnach bezieht sich das Mitbestimmungsrecht auch auf Maßnahmen des Arbeitgebers zur Verhütung von Gesundheitsschäden.