DeutschlandkarteSchleswig-Holstein Hamburg Berlin Mecklenburg-Vorpommern Brandenburg Brandenburg Brandenburg Bremen Niedersachsen Niedersachsen Niedersachsen Sachsen-Anhalt Sachsen Thüringen Nordrhein-Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayern Saarland

Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Zeitarbeitnehmer werden nicht bei der Bestimmung der Betriebsgröße berücksichtigt

Die Beurteilung der regelmäßigen, relevanten Beschäftigtenzahl ist für eine Entlassung und den Entlassungszeitpunkt vorzunehmen.

Entlassungszeitpunkt ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung.

Bei der Feststellung der Betriebsgröße zum Entlassungszeitpunkt darf nicht, lediglich darauf abgestellt werden, wie viele Arbeitnehmer im Entlassungszeitpunkt in dem Betrieb mehr oder weniger zufällig beschäftigt sind. Entscheidend ist vielmehr, wie viele Arbeitnehmer in der Regel dem Betrieb angehören.

Anhaltspunkte für die normale, regelmäßige Betriebsgröße können die Personalplanung und ein Stellenplan für den Betrieb sein.
 
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil LAG NW 1 Ca 3390-14 vom 08.09.2016
[bns]
 
kdgg112 2024-11-22 wid-34 drtm-bns 2024-11-22
Anwalt_Arbeitsrecht Wilhelmshaven | Kuendigungsschutz Schwabach | Arbeitsrechtskanzlei Viernheim