In einem solchen Fall ist er dem Arbeitnehmer nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Insbesondere ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, von sich aus über Steuernachteile aufzuklären. Will der Arbeitnehmer eine Pauschalbesteuerung durchsetzen, muss er eine diesbezügliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen.
Normen: BGB §§ 241, 280; EStG §§ 38 Abs. 2 S. 1, 40 Abs. 3 S. 2, 40a Abs. 2, 42d Abs. 1,3