DeutschlandkarteSchleswig-Holstein Hamburg Berlin Mecklenburg-Vorpommern Brandenburg Brandenburg Brandenburg Bremen Niedersachsen Niedersachsen Niedersachsen Sachsen-Anhalt Sachsen Thüringen Nordrhein-Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayern Saarland

Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Personalvermittler ist zur Verschwiegenheit verpflichtet

Personalvermittler dürfen eine abgelehnten Bewerber Ablehnungsgründe, die gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen, nicht mitteilen.

Tun sie es doch, so verstoßen sie gegen ihre Verschwiegenheits- und Treuepflichten und machen sich schadensersatzpflichtig.
Eine andere Bewertung eines solchen Sachverhaltes kann sich nur ergeben, wenn ein strafbewehrtes Verhalten offengelegt wird oder ein Missstand der Öffentlichkeit angezeigt wird und das Verhalten des Personalvermittlers keinen Missbrauchscharakter aufweist.
 
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil OLG Frankfurt am Main 16 U 175 13 vom 08.05.2015
Normen: AGG §§ 15 Abs. 2; BGB §§ 241, 254
[bns]
 
kdgg112 2024-11-24 wid-34 drtm-bns 2024-11-24
Kuendigungsschutz Merzig | Anwalt_Arbeitsrecht Garmisch Partenkirchen | Arbeitsrechtskanzlei Troisdorf