DeutschlandkarteSchleswig-Holstein Hamburg Berlin Mecklenburg-Vorpommern Brandenburg Brandenburg Brandenburg Bremen Niedersachsen Niedersachsen Niedersachsen Sachsen-Anhalt Sachsen Thüringen Nordrhein-Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayern Saarland

Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Ganzjährig Erkrankter hat Anspruch auf Urlaub

Ein Arbeitnehmer, der das ganze Jahr lang arbeitsunfähig ist und bei dem aufgrund dessen das Arbeitsverhältnis ruht, hat dennoch einen Urlaubsanspruch.

Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist insbesondere weder von einem konkreten, noch von einem abstrakten Erholungsbedürfnis des Arbeitnehmers abhängig.

Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer wegen seiner Leistungsminderung Arbeitslosengeld bezieht.
 
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil LAG SH 4 Sa 173 12 vom 06.12.2012
Normen: BUrlG §§ 1, 3
[bns]
 
kdgg112 2024-11-01 wid-34 drtm-bns 2024-11-01
Kuendigungsschutz Hürth | Arbeitsrechtskanzlei Wolfenbüttel | Anwalt_Arbeitsrecht Mülheim an der Ruhr