DeutschlandkarteSchleswig-Holstein Hamburg Berlin Mecklenburg-Vorpommern Brandenburg Brandenburg Brandenburg Bremen Niedersachsen Niedersachsen Niedersachsen Sachsen-Anhalt Sachsen Thüringen Nordrhein-Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayern Saarland

Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Arbeitnehmer muss maximal zu erbringende Arbeitsleistung absehen können

Überstundenabgeltungsklauseln die regeln, dass mit dem Arbeitsentgelt alle erforderlichen Überstunden als getilgt anzusehen sind, sind intransparent und unwirksam, weil der Arbeitnehmer bei seiner Anstellung nicht ersehen kann, welche Arbeistleistung er für das Entgelt maximal erbringen muss.


Eine begrenzte Überstundenabgeltungsklausel, die regelt, dass die ersten 20 Überstunden im Monat als mit dem Arbeitsentgelt abgegolten anzusehen sind, ist jedoch zulässig, da der Arbeitnehmer ersehen kann, dass eine Überstundenvergütung erst ab der 21 Stunde erfolgt.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 5 AZR 530 11 vom 27.06.2012
[bns]
 
kdgg112 2024-11-01 wid-34 drtm-bns 2024-11-01
Arbeitsrechtskanzlei Bad Vilbel | Anwalt_Arbeitsrecht Essen | Kuendigungsschutz Voerde Niederrhein