DeutschlandkarteSchleswig-Holstein Hamburg Berlin Mecklenburg-Vorpommern Brandenburg Brandenburg Brandenburg Bremen Niedersachsen Niedersachsen Niedersachsen Sachsen-Anhalt Sachsen Thüringen Nordrhein-Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayern Saarland

Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Auszubildender muss ausreichend entlohnt werden

Grundsätzlich steht Arbeitgebern ein Spielraum bei Festlegung einer Vergütung zu, sofern es an einer Tarifbindung fehlt.

Dieser Spielraum muss sich aber nach der Verkehrsanschauung richten. Wird dabei die Arbeit eines Auszubildenden nicht ausreichend vergütet und wird dabei die von der IHK jährlich empfohlene Ausbildungsvergütung um mehr als 20 % unterschritten, so gilt die bisherige nicht. An ihre Stelle tritt die empfohlene Ausbildungsvergütung.

Zweck einer ausreichenden Vergütung ist die Entlastung der unterhaltspflichtigen Eltern, sowie eine angemessene Entlohnung für die Ausbildung zur Fachkraft.

Im Einzelfall kann eine mindere Ausbildungsvergütung gerechtfertigt sein, das gilt aber nur dann, wenn der Betrieb seine Entscheidung hinreichend begründet.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 9 AZR 784 11 vom 16.07.2013
[bns]
 
kdgg112 2024-11-22 wid-34 drtm-bns 2024-11-22
Arbeitsrechtskanzlei Hannover | Anwalt_Arbeitsrecht Wernigerode | Kuendigungsschutz Kassel