DeutschlandkarteSchleswig-Holstein Hamburg Berlin Mecklenburg-Vorpommern Brandenburg Brandenburg Brandenburg Bremen Niedersachsen Niedersachsen Niedersachsen Sachsen-Anhalt Sachsen Thüringen Nordrhein-Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayern Saarland

Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Ein mündlich geschlossener Geschäftsführerdienstvertrag hebt ein bestehendes Arbeitsverhältnis nicht auf

Ein Arbeitsverhältnis kann grundsätzlich nur schriftlich gekündigt werden.

Die Warnfunktion des Schriftformerfordernisses soll dem Arbeitnehmer die Tragweite seiner Entscheidung vor Augen führen.
Schließt ein Arbeitnehmer einen Geschäftsführerdienstvertrag ab, so wird seine Arbeitnehmerstellung beendet, mithin gilt der Geschäftsführer aufgrund seiner Organstellung nicht als Arbeitnehmer.
Die Warnfunktion des Schriftformerfordernisses würde jedoch unterlaufen, würde ein mündlich geschlossener Geschäftsführerdienstvertrag ein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden können.
 
Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil LAG HH 7 Ta 24 09 vom 05.07.2010
Normen: BGB § 623
[bns]
 
kdgg112 2024-05-16 wid-34 drtm-bns 2024-05-16
Kuendigungsschutz Augsburg | Arbeitsrechtskanzlei Kaarst | Anwalt_Arbeitsrecht Papenburg